Finanzamt Bücken

Der Flecken Bücken im Landkreis Nienburg (Weser), Niedersachsen, ist dem Finanzamt Nienburg/Weser zugeordnet. Damit haben die Anwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung dort einzureichen und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung Unterstützung zu erhalten. Fristen sind ein wichtiger Aspekt bei der Einreichung von Steuerunterlagen, da sie über mögliche steuerliche Vorteile entscheiden können. Wenn Sie in Bücken wohnen und in eine andere Gemeinde umziehen, sollten Sie beachten, dass ein neuer Wohnort möglicherweise ein anderes Finanzamt für Sie bereithält. Nutzen Sie unsere umfassende Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das zuständige Finanzamt für Bücken zu entdecken. Eine ordentliche Dokumentation Ihrer Belege ist ebenfalls wichtig, um einen reibungslosen Ablauf und die Einhaltung von Fristen sicherzustellen. Auf diese Weise können Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal verwalten.

Bücken im Überblick

Einwohner 2.105 1.052 männlich
1.053 weiblich
Fläche 32,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 33

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Nienburg/Weser

Adresse

Schloßplatz 10
31582 Nienburg

Kontakt

Telefon 05021 801-1
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2334

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE NIENBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Nienburg/Weser

IBAN: DE05256501060000302224

BIC: NOLADE21NIB

Zuständig für Postleitzahlen

27333

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bücken

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bücken

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Niedersachsen sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bücken

Wann hat das Finanzamt Bücken geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Bücken?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schloßplatz 10, 31582 Nienburg, telefonisch unter 05021 801-1 oder per E-Mail an Poststelle@fa-ni.niedersachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bücken zuständig?

Das Amt ist für Bücken mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bücken online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bücken abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Niedersachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Neustadt am Rübenberge Wunstorf Nienburg (Weser) Rehburg-Loccum Stolzenau Steyerberg Uchte Marklohe Hoya Diepenau Liebenau Eystrup

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank