Finanzamt Büdesheim

In der Gemeinde Büdesheim, die im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Bitburg-Prüm zuständig. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung abgeben und erhalten Fachinformationen zur steuerlichen Veranlagung. Bei Fragen zur Lohnsteuer und zu Fristen, sowie bei den Themen rund um Steuerbescheide stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Angelegenheiten finden. Bedenken Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann.

Büdesheim im Überblick

Einwohner 1.311 653 männlich
658 weiblich
Fläche 13,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 200

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Über 500 Finanzämter wachen über die Steuer

In Deutschland gibt es rund 540 Finanzämter, verteilt auf die 16 Bundesländer. Rechnet man Spezialbehörden für Steuerfahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung mit, kommt man auf über 600 Ämter.

Quelle: smartsteuer

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54610

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Büdesheim

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Büdesheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Büdesheim

Wann hat das Finanzamt Büdesheim geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Büdesheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Kölner Straße 20, 54634 Bitburg, telefonisch unter 06561/6030 oder per E-Mail an Poststelle@fa-bt.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Büdesheim zuständig?

Das Amt ist für Büdesheim mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Büdesheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Büdesheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Neidenbach Malbergweich Weidingen Brecht Prüm Mettendorf Oberpierscheid Badem Emmelbaum Wiersdorf Pintesfeld Eßlingen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank