Finanzamt Bünsdorf

Die Gemeinde Bünsdorf, im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein gelegen, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Eckernförde-Schleswig. Als Einwohner von Bünsdorf ist es entscheidend, sich über die Anforderungen zur Einkommensteuererklärung und die steuerliche Veranlagung im Klaren zu sein. Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich jederzeit an das Finanzamt Eckernförde-Schleswig wenden. Hier erhalten Sie auch Informationen zur Lohnsteuer und zu den Fristen, die für die Einreichung Ihrer Unterlagen von Bedeutung sind. Über unsere Finanzamt-Suchfunktion können Sie einfach und schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt ermitteln. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Es lohnt sich, rechtzeitig alle notwendigen Belege bereitzuhalten und sich über die Anforderungen zu informieren.

Bünsdorf im Überblick

Einwohner 517 255 männlich
262 weiblich
Fläche 13,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 4

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Eckernförde-Schleswig

Adresse

Suadicanistraße 26-28
24837 Schleswig

Postfach 1180 , 24821 Schleswig

Kontakt

Telefon 04621 805-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04621 805-290

Finanzamtsnummer

2129

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer: Aufgabe wird in den beiden nur aus technischen Gründen vorhandenen Finanzämtern Eckernförde-Schleswig Bewertung für Grundsteuer 72 (2172) bzw. Eckernförde-Schleswig Bewertung für Grundsteuer 89 (2189) durchgeführt.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Eckernförde-Schleswig

IBAN: DE97200000000020201501

BIC: MARKDEF1200

Zuständig für Postleitzahlen

24361, 24794

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bünsdorf

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Grundsteuer A 290%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bünsdorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Schleswig-Holstein sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bünsdorf

Wann hat das Finanzamt Bünsdorf geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Bünsdorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Suadicanistraße 26-28, 24837 Schleswig, telefonisch unter 04621 805-0 oder per E-Mail an poststelle@fa-eck-sl.landsh.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bünsdorf zuständig?

Das Amt ist für Bünsdorf mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bünsdorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bünsdorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Schleswig-Holstein, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Schleswig Eckernförde Kappeln Kropp Mittelangeln Süderbrarup Owschlag Jübek Schuby Rieseby Fahrdorf Silberstedt

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank