Finanzamt Bürgerwald

Bürgerwald, eine Gemeinde im Kreis Schweinfurt im Freistaat Bayern, hat bisher kein bekanntes zuständiges Finanzamt. Anwohner sollten sich darüber im Klaren sein, dass steuerliche Angelegenheiten wie die Einkommensteuererklärung, Lohnsteuerfragen oder die Einreichung von Belegen wichtig sind. Obwohl das zuständige Finanzamt nicht bekannt ist, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen, um die richtige Behörde für Ihren Wohnort zu finden. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde den Wechsel zu einem anderen Finanzamt zur Folge haben kann. Für alle Fragen rund um die steuerliche Veranlagung, Fristen und Steuerbescheide ist es essentiell, die zuständige Finanzbehörde zu kontaktieren.
💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Aktuelle Steuertermine für Bürgerwald

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bürgerwald

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bürgerwald abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank