Finanzamt Bürgstadt

Bürgstadt, M, im Kreis Miltenberg im Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Obernburg am Main mit Außenstelle Amorbach zugeordnet. Für die Bürger von Bürgstadt ist es von Bedeutung, die Einkommensteuererklärung rechtzeitig einzureichen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Bei Fragen zu steuerlichen Veranlagungen, Lohnsteuer und Steuerbescheiden steht Ihnen das Finanzamt kompetent zur Seite. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass die Zuständigkeit des Finanzamts wechselt. Damit Sie jederzeit wissen, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. So behalten Sie den Überblick über Fristen und erforderliche Belege und können Ihre steuerlichen Anliegen in Bürgstadt problemlos erledigen.

Bürgstadt im Überblick

Einwohner 4.193 2.075 männlich
2.118 weiblich
Fläche 17,4 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 248

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Obernburg am Main mit Außenstelle Amorbach

Adresse

Römerstr. 91
63785 Obernburg am Main

Postfach 1160 , 63912 Obernburg am Main

Kontakt

Telefon 09373 202-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09373 202-100

Finanzamtsnummer

9202

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE BAD KISSINGEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE09793510100000010009

BIC: BYLADEM1KIS

Zuständig für Postleitzahlen

63927

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bürgstadt

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bürgstadt

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bürgstadt

Wann hat das Finanzamt Bürgstadt geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Bürgstadt?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Römerstr. 91, 63785 Obernburg am Main, telefonisch unter 09373 202-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bürgstadt zuständig?

Das Amt ist für Bürgstadt mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bürgstadt online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bürgstadt abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Erlenbach a.Main Miltenberg Elsenfeld Obernburg a.Main Sulzbach a.Main Klingenberg a.Main Kleinwallstadt Großheubach Mömlingen Wörth a.Main Niedernberg Leidersbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank