Finanzamt Buggingen

Die Gemeinde Buggingen im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Müllheim zugeordnet. Wenn Sie in Buggingen wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist das Finanzamt Müllheim die richtige Anlaufstelle für Sie. Hier erhalten Sie zudem Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Um Ihre Steuererklärung rechtzeitig und korrekt einzureichen, sollten Sie Fristen im Auge behalten und alle notwendigen Belege sammeln. Bei Unklarheiten zu Ihren Steuerbescheiden oder anderen steuerlichen Angelegenheiten helfen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamtes gerne weiter. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge hat, was Sie bei einem Umzug unbedingt beachten sollten.

Buggingen im Überblick

Einwohner 4.772 2.281 männlich
2.491 weiblich
Fläche 13,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Müllheim

Adresse

Goethestr. 11
79379 Müllheim

Postfach 1461 , 79374 Müllheim

Kontakt

Telefon 07631 189-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07631 189-190

Finanzamtsnummer

2812

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE20680000000068001511

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79426

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Buggingen

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Buggingen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Buggingen

Wie erreiche ich das Finanzamt Buggingen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Goethestr. 11, 79379 Müllheim, telefonisch unter 07631 189-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Buggingen zuständig?

Das Amt ist für Buggingen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Buggingen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Buggingen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank