Finanzamt Bundenthal

Die Gemeinde Bundenthal im Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Pirmasens. Wenn Sie in Bundenthal wohnen, können Sie Ihre Steuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt beantwortet Ihre Anliegen zur Lohnsteuer sowie zu Fristen und Steuerbescheiden und gibt Ihnen die nötigen Informationen, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen. Sollte ein Umzug anstehen, beachten Sie bitte, dass ein Wechsel der Gemeinde auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich ziehen kann. Um sicherzustellen, dass Sie die für Ihren Wohnort zuständige Finanzbehörde finden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Dieser Service erleichtert Ihnen die Suche und sorgt dafür, dass alle steuerlichen Angelegenheiten reibungslos ablaufen.

Bundenthal im Überblick

Einwohner 154 82 männlich
72 weiblich
Fläche 5,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Dierfeld: 9 Einwohner, 900 % Gewerbesteuer

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz Deutschlands hat ausgerechnet die kleinste Gemeinde des Landes: Dierfeld in der Eifel mit nur rund 9 Einwohnern verlangt 900 %. Ein Unternehmen würde dort die höchstmögliche kommunale Gewerbesteuerlast tragen.

Quelle: Wikipedia – Hebesatz (Steuerrecht)

Pirmasens

Adresse

Kaiserstr. 2
66955 Pirmasens

Kontakt

Telefon 06331/7110
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06331/71130950

Finanzamtsnummer

2735

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

76891

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bundenthal

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Bundenthal

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Bundenthal

Wann hat das Finanzamt Bundenthal geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Bundenthal?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Kaiserstr. 2, 66955 Pirmasens, telefonisch unter 06331/7110 oder per E-Mail an Poststelle@fa-ps.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bundenthal zuständig?

Das Amt ist für Bundenthal mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bundenthal online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Bundenthal abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Dimbach Zweibrücken Ruppertsweiler Bruchweiler-Bärenbach Knopp-Labach Weselberg Rosenkopf Riedelberg Trulben Contwig Busenberg Dellfeld

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank