Finanzamt Burgbernheim

Burgbernheim, eine Stadt im Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim im Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Mittelfranken-West zugeordnet. Bürger von Burgbernheim können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich über die steuerliche Veranlagung informieren. Bei Fragen zur Lohnsteuer oder Fristen ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Sollte ein Umzug über die Grenzen der Gemeinde erfolgen, ist es wichtig zu beachten, dass danach möglicherweise ein anderes Finanzamt zuständig sein könnte. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. Halten Sie Ihre Belege und Steuerdokumente gut organisiert, um einen reibungslosen Ablauf bei der Bearbeitung Ihres Steuerbescheids zu gewährleisten.

Burgbernheim im Überblick

Einwohner 3.512 1.742 männlich
1.770 weiblich
Fläche 42,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 242

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Mittelfranken-West (252) (bis 31.12.2025 FA Uffenheim)

Adresse

Schloßplatz 7
97215 Uffenheim

Postfach 1240 , 97211 Uffenheim

Kontakt

Telefon 09842 200-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09842 200-3345

Finanzamtsnummer

9252

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Für Sie zuständig sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-West.

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 09842/200-3142

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE48700500000004360470

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

91593

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Burgbernheim

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Burgbernheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Burgbernheim

Wann hat das Finanzamt Burgbernheim geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–13:00 Uhr; Di 8:00–13:00 Uhr; Mi 8:00–13:00 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Burgbernheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim, telefonisch unter 09842 200-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Burgbernheim zuständig?

Das Amt ist für Burgbernheim mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Burgbernheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Burgbernheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Neustadt a.d.Aisch Bad Windsheim Uffenheim Emskirchen Markt Erlbach Scheinfeld Diespeck Uehlfeld Burghaslach Gerhardshofen Obernzenn Sugenheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank