Finanzamt Buttenheim

Buttenheim, im Kreis Bamberg, Freistaat Bayern, ist eine Gemeinde, in der das Finanzamt Bamberg für die steuerlichen Belange der Einwohner verantwortlich ist. Bei diesem Finanzamt können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten umfassende Informationen zur steuerlichen Veranlagung. Es beantwortet Ihre Fragen zur Lohnsteuer und informiert Sie über wichtige Fristen, die Sie beachten sollten. Das Finanzamt stellt zudem sicher, dass Sie alle notwendigen Steuerbescheide und Belege rechtzeitig erhalten. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise auch einen Wechsel Ihres zuständigen Finanzamts bedeutet. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion in Anspruch nehmen. So vermeiden Sie mögliche Unklarheiten und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient klären.

Buttenheim im Überblick

Einwohner 3.719 1.900 männlich
1.819 weiblich
Fläche 30,1 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 235

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Merz und der Bierdeckel – heute im Museum

In 2003 versprach Friedrich Merz eine Steuererklärung, die „auf einen Bierdeckel" passt. Der Original-Bierdeckel liegt heute im Haus der Geschichte in Bonn – neben Jens Lehmanns WM-Spickzettel. Merz selbst räumte später ein: „obwohl die Rechnung falsch ist".

Quelle: Haus der Geschichte

Bamberg

Adresse

Martin-Luther-Str. 1
96050 Bamberg

Kontakt

Telefon 0951 84-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0951 84-230

Finanzamtsnummer

9207

Hinweis

Für den Besuch im Servicezentrum ist in der Regel ein Termin erforderlich.
Online-Terminvereinbarung unter https://termin.elster.de/ oder telefonisch unter 0951 84-119.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihres Finanzamts.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE98760000000077001502

BIC: MARKDEF1760

Zuständig für Postleitzahlen

96155

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Buttenheim

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Buttenheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Buttenheim

Wie erreiche ich das Finanzamt Buttenheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Martin-Luther-Str. 1, 96050 Bamberg, telefonisch unter 0951 84-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Buttenheim zuständig?

Das Amt ist für Buttenheim mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Buttenheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Buttenheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bamberg Hirschaid Memmelsdorf Hallstadt Strullendorf Burgebrach Scheßlitz Stegaurach Litzendorf Bischberg Schlüsselfeld Frensdorf

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank