Finanzamt Caan

Caan, eine Gemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Montabaur-Diez. Als Bürger von Caan haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts gerne zur Verfügung. Es ist ratsam, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuerunterlagen zu beachten, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Steuerbescheids zu vermeiden. Ein Umzug kann auch einen Wechsel Ihres zuständigen Finanzamts zur Folge haben. Mit unserem Finanzamt-Finder finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. So stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Belege rechtzeitig einreichen, um Ihre Steuerangelegenheiten effizient zu regeln.

Caan im Überblick

Einwohner 2.051 1.042 männlich
1.009 weiblich
Fläche 26,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 291

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56237

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Caan

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank