Finanzamt Calau/Kalawa

Die Gemeinde Calau/Kalawa, Stadt im Kreis Oberspreewald-Lausitz, liegt im Bundesland Brandenburg und gehört zum Finanzamt Calau. Wenn Sie in Calau wohnen, stehen Ihnen verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu regeln. Beispielsweise können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem beim Finanzamt Calau einreichen. Für Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer steht Ihnen das Team des Finanzamts gerne zur Verfügung. Denken Sie daran, dass es Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen gibt, die eingehalten werden sollten, um mögliche Verspätungszinsen zu vermeiden. Neben den Steuerbescheiden können Sie auch wichtige Belege bei Ihrem Finanzamt einreichen. Falls Sie umziehen und dabei die Gemeindegrenzen überschreiten, kann es sein, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Mithilfe unseres Finanzamt-Finders können Sie leicht herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Nutzen Sie diese Funktion, um sicherzustellen, dass Sie immer die richtigen Informationen erhalten.

Calau/Kalawa im Überblick

Einwohner 7.626 3.707 männlich
3.919 weiblich
Fläche 163,5 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 65

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Calau

Adresse

Springteichallee 25
03205 Calau

Postfach 11 71 , 03201 Calau

Kontakt

Telefon 03541 83-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3057

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Calau

IBAN: DE83100000000010001562

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

03201, 03205

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Calau/Kalawa

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 405%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Calau/Kalawa

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Calau/Kalawa

Wie erreiche ich das Finanzamt Calau/Kalawa?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Springteichallee 25, 03205 Calau, telefonisch unter 03541 83-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Calau/Kalawa zuständig?

Das Amt ist für Calau/Kalawa mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Calau/Kalawa online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Calau/Kalawa abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank