Finanzamt Calvörde

In der Gemeinde Calvörde, die im Kreis Börde in Sachsen-Anhalt liegt, ist das Finanzamt Haldensleben zuständig. Die Bewohner von Calvörde können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung. Bei Fragen zur Lohnsteuer, Fristen und anderen steuerlichen Angelegenheiten steht das Finanzamt Haldensleben bereit. Es ist zu beachten, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus eventuell ein neues Finanzamt für Sie zuständig macht. Über unsere Finanzamt-Suchfunktion können Sie schnell und einfach Ihr zuständiges Finanzamt finden.

Calvörde im Überblick

Einwohner 3.185 1.592 männlich
1.593 weiblich
Fläche 122,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 67

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Haldensleben

Adresse

Jungfernstieg 37
39340 Haldensleben

Postfach 10 02 09 , 39332 Haldensleben

Kontakt

Telefon 03904 482-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03904 482-4600

Finanzamtsnummer

3105

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Haldensleben

IBAN: DE42810000000081001510

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

39359, 39638

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Calvörde

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Grundsteuer A 325%
Grundsteuer B 375%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank