Finanzamt Cochem

Die Stadt Cochem im Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Simmern-Zell. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Bei Anliegen zu Lohnsteuer und Steuerbescheiden stehen die Mitarbeiter des Finanzamts den Einwohnern von Cochem hilfreich zur Seite. Wenn Sie in der Stadt umziehen, bleibt das Finanzamt Simmern-Zell in der Regel Ihr Ansprechpartner, doch ein Umzug über Gemeindegrenzen hinweg kann einen Wechsel der Zuständigkeit nach sich ziehen. Um die richtige Finanzbehörde zu ermitteln, nutzen Sie am besten unsere Finanzamt-Suchfunktion. Das Finanzamt in Simmern-Zell ist darauf spezialisiert, die steuerlichen Anliegen der Stadt Cochem kompetent zu betreuen.

Cochem im Überblick

Einwohner 3.933 2.000 männlich
1.933 weiblich
Fläche 37,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 276

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Köln besteuert Sex pro Quadratmeter

Köln erhebt eine „Steuer auf Vergnügungen sexueller Art": Betreiber von Bordellen oder Studios zahlen pro Öffnungstag 3 Euro für je 10 m² Geschäftsfläche – auch für Flure und Wartebereiche. Die Stadt nahm damit schon über eine Million Euro im Jahr ein.

Quelle: Stadt Köln

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56801, 56802, 56803, 56804, 56805, 56809, 56812

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Cochem

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank