Finanzamt Damflos

In der Gemeinde Damflos, die im Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Trier für alle steuerlichen Belange zuständig. Wenn Sie in Damflos wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt beim Finanzamt Trier tun. Darüber hinaus beantwortet das Finanzamt auch Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und anderen steuerrelevanten Themen. Beachten Sie dabei die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuerunterlagen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte ein anderes Finanzamt für Sie zuständig werden. Um herauszufinden, welches Finanzamt Ihnen zugeordnet ist, nutzen Sie am besten unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion. Damit können Sie sicherstellen, dass Sie immer die richtigen Informationen und den besten Service erhalten.

Damflos im Überblick

Einwohner 576 287 männlich
289 weiblich
Fläche 4,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Trier

Adresse

Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier

Postfach 1760 , 54207 Trier

Kontakt

Telefon 0651/93600
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0651/936034900

Finanzamtsnummer

2742

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 07.30 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54413

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Damflos

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 510%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Damflos

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Damflos

Wann hat das Finanzamt Damflos geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–16:00 Uhr; Do 7:30–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Damflos?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Hubert-Neuerburg-Str. 1, 54290 Trier, telefonisch unter 0651/93600 oder per E-Mail an Poststelle@fa-tr.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Damflos zuständig?

Das Amt ist für Damflos mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Damflos online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Damflos abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Köwerich Pölich Wiltingen Ralingen Schöndorf Schömerich Schleich Onsdorf Kastel-Staadt Schillingen Welschbillig Hermeskeil

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank