Finanzamt Dautmergen

Für die Gemeinde Dautmergen im Zollernalbkreis, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Balingen zuständig. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Hilfe bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt bietet zudem Beratung zu Lohnsteuerfragen und informiert über Fristen, die bei der Einreichung von Steuererklärungen beachtet werden sollten. Es ist wichtig, alle erforderlichen Belege rechtzeitig vorzulegen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Wenn Sie innerhalb der Gemeinde oder über die Grenzen hinaus umziehen, kann sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Nutzen Sie in diesem Fall unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden. Das Finanzamt Balingen unterstützt Sie gerne bei allen steuerlichen Anliegen.

Dautmergen im Überblick

Einwohner 896 457 männlich
439 weiblich
Fläche 8,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Balingen

Adresse

Jakob-Beutter-Str. 4
72336 Balingen

Kontakt

Telefon 07433/970
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07433/972099

Finanzamtsnummer

2853

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE ZOLLERNALB

IBAN: DE90653512600024000110

BIC: SOLADES1BAL

Zuständig für Postleitzahlen

72356

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dautmergen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Dautmergen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Dautmergen

Wie erreiche ich das Finanzamt Dautmergen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Jakob-Beutter-Str. 4, 72336 Balingen, telefonisch unter 07433/970. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Dautmergen zuständig?

Das Amt ist für Dautmergen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dautmergen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dautmergen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Ratshausen Hausen am Tann Geislingen Bitz Dormettingen Zimmern unter der Burg Balingen Weilen unter den Rinnen Obernheim Bisingen Burladingen Schömberg

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank