Finanzamt Dechenwald

Der Dechenwald befindet sich ebenfalls im Kreis Roth, Freistaat Bayern. Aktuell ist das zuständige Finanzamt für diesen Ort unbekannt. Für Einwohner ist es wichtig, sich bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung sowie bei steuerlichen Fragen an das richtige Finanzamt zu wenden. Insbesondere bei einem Umzug in eine andere Gemeinde könnte sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändern. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre Wohnadresse zuständig ist, können Sie unsere Finanzamt-Findefunktion nutzen. Dort finden Sie alle relevanten Informationen zu Fristen und Verfahren bezüglich der Steuererklärung, Steuerbescheide und Lohnsteuer. Halten Sie sich stets informiert, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.
💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Aktuelle Steuertermine für Dechenwald

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Dechenwald

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dechenwald abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank