Finanzamt Deckenpfronn

Deckenpfronn, im Kreis Böblingen, Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Böblingen. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen und sich bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Das Finanzamt unterstützt Sie auch bei Themen wie Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden, sodass Sie stets gut informiert sind. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder. Dieser Service hilft Ihnen, die richtigen Informationen schnell und unkompliziert zu finden, damit Sie Ihre steuerlichen Pflichten problemlos erfüllen können.

Deckenpfronn im Überblick

Einwohner 1.895 917 männlich
978 weiblich
Fläche 19,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Böblingen

Adresse

Talstr. 46
71034 Böblingen

Postfach 1307 , 71003 Böblingen

Kontakt

Telefon 07031 13-01
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07031 13-3200

Finanzamtsnummer

2856

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE29600000000060301500

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

75392

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Deckenpfronn

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Deckenpfronn

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Deckenpfronn

Wie erreiche ich das Finanzamt Deckenpfronn?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Talstr. 46, 71034 Böblingen, telefonisch unter 07031 13-01. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Deckenpfronn zuständig?

Das Amt ist für Deckenpfronn mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Deckenpfronn online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Deckenpfronn abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Sindelfingen Ehningen Magstadt Altdorf Gäufelden Holzgerlingen Gärtringen Schönaich Weil im Schönbuch Herrenberg Mötzingen Bondorf

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank