Finanzamt Dennweiler-Frohnbach

In Dennweiler-Frohnbach, einer Gemeinde im Kreis Kusel in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl zuständig. Bürger dieser Gemeinde haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung fristgerecht einzureichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Angelegenheiten zu Steuerbescheiden und notwendigen Belegen zur Verfügung. Es ist wichtig, sich über die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu informieren, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann es sein, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Über unsere Finanzamt-Suchfunktion können Sie schnell und einfach herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Finanzamt Kusel-Landstuhl ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle steuerlichen Belange und hilft Ihnen gerne weiter.

Dennweiler-Frohnbach im Überblick

Einwohner 158 80 männlich
78 weiblich
Fläche 1,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Kusel-Landstuhl

Adresse

Trierer Str. 46
66869 Kusel

Postfach 1251 , 66864 Kusel

Kontakt

Telefon 06381/99670
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06381/996721060

Finanzamtsnummer

2723

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

66871

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dennweiler-Frohnbach

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 600%
Gewerbesteuer 395%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Dennweiler-Frohnbach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Dennweiler-Frohnbach

Wann hat das Finanzamt Dennweiler-Frohnbach geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Dennweiler-Frohnbach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Trierer Str. 46, 66869 Kusel, telefonisch unter 06381/99670 oder per E-Mail an Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Dennweiler-Frohnbach zuständig?

Das Amt ist für Dennweiler-Frohnbach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dennweiler-Frohnbach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dennweiler-Frohnbach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Adenbach Wolfstein Dunzweiler Ehweiler Niedermohr Waldmohr Oberweiler im Tal Reipoltskirchen Ruthweiler Wiesweiler Weilerbach Buborn

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank