Finanzamt Densborn

Die Gemeinde Densborn im Kreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz, wird vom Finanzamt Wittlich betreut. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Eine ordnungsgemäße und fristgerechte Abgabe der Steuererklärung ist entscheidend, um steuerliche Vorteile nicht zu verpassen. Es ist ebenso wichtig, alle benötigten Belege rechtzeitig einzureichen. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, an welches Finanzamt Sie sich im Falle eines Umzugs wenden müssen. Das Finanzamt Wittlich hilft Ihnen gerne bei allen steuerlichen Angelegenheiten weiter und sorgt dafür, dass Ihre Anliegen professionell bearbeitet werden.

Densborn im Überblick

Einwohner 1.240 636 männlich
604 weiblich
Fläche 12,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54570, 54655

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Densborn

?
Grundsteuer A 465%
Grundsteuer B 520%
Gewerbesteuer 405%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Densborn

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Densborn

Wann hat das Finanzamt Densborn geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Densborn?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Unterer Sehlemet 15, 54516 Wittlich, telefonisch unter 06571/95360 oder per E-Mail an Poststelle@fa-wi.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Densborn zuständig?

Das Amt ist für Densborn mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Densborn online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Densborn abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bleckhausen Hilscheid Karl Laufeld Neunkirchen Duppach Rorodt Berndorf Lösnich Scheid Gornhausen Bausendorf

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank