Finanzamt Dettenheim

Dettenheim, gelegen im Kreis Karlsruhe in Baden-Württemberg, gehört zum Finanzamt Bruchsal. Für die Bewohner dieser Gemeinde ist es wichtig, ihre Einkommensteuererklärung korrekt einzureichen und dabei alle notwendigen Informationen zu erhalten. Das Finanzamt Bruchsal steht Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer und zu den Fristen zur Verfügung, die für die Abgabe der Erklärung wichtig sind. Steuerbescheide und benötigte Belege können ebenfalls Themen sein, bei denen Sie Unterstützung benötigen. Sollten Sie einen Umzug in eine andere Gemeinde planen, beachten Sie bitte, dass sich dadurch möglicherweise auch das zuständige Finanzamt ändern kann. Um das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort ausfindig zu machen, nutzen Sie am besten unseren Finanzamt-Finder. Dies sorgt dafür, dass Sie immer gut informiert sind und Ihre steuerlichen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen können.

Dettenheim im Überblick

Einwohner 429 229 männlich
200 weiblich
Fläche 6,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 202

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Bruchsal

Adresse

Schönbornstr. 1
76646 Bruchsal

Kontakt

Telefon 07251/740
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07251/742111

Finanzamtsnummer

2830

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

SPARKASSE KRAICHGAU BRUCHSAL-BRETTEN-SINSHEIM

IBAN: DE09663500360000000050

BIC: BRUSDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

76704, 76706

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dettenheim

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Dettenheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Dettenheim

Wie erreiche ich das Finanzamt Dettenheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schönbornstr. 1, 76646 Bruchsal, telefonisch unter 07251/740. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Dettenheim zuständig?

Das Amt ist für Dettenheim mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dettenheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dettenheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Graben-Neudorf Sulzfeld Kraichtal Karlsdorf-Neuthard Ubstadt-Weiher Waghäusel Oberhausen-Rheinhausen Gondelsheim Kronau Philippsburg Bad Schönborn Bretten

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank