Finanzamt Diebach

Die Gemeinde Diebach im Kreis Ansbach im Freistaat Bayern gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Mittelfranken-West. Bei einem Wohnsitz in Diebach haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung dort abzulegen. Das Finanzamt unterstützt Sie auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zum Thema Lohnsteuer. Es ist ratsam, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärungen zu beachten, um Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden. Bei steuerlichen Bescheiden oder benötigten Belegen ist das Finanzamt die zentrale Anlaufstelle. Dank unserer benutzerfreundlichen Finanzamt-Suchfunktion können Sie rasch herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise eine Zuständigkeitsänderung nach sich ziehen kann.

Diebach im Überblick

Einwohner 1.177 620 männlich
557 weiblich
Fläche 22,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 240

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Mittelfranken-West (203) (bis 31.12.2025 FA Ansbach mit Außenstellen)

Adresse

Mozartstr. 25
91522 Ansbach

Postfach 608 , 91511 Ansbach

Kontakt

Telefon 0981 16-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0981 16-1480

Finanzamtsnummer

9203

Hinweis

Für Sie sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-West zuständig
Für den Besuch im Servicezentrum ist in der Regel ein Termin erforderlich.
Online-Terminvereinbarung unter https://termin.elster.de/ oder telefonisch unter 0981/ 16-1154.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihres Finanzamts.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE80760000000076501500

BIC: MARKDEF1760

Zuständig für Postleitzahlen

91583

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Diebach

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Diebach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Diebach

Wie erreiche ich das Finanzamt Diebach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Mozartstr. 25, 91522 Ansbach, telefonisch unter 0981 16-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Diebach zuständig?

Das Amt ist für Diebach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Diebach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Diebach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Ansbach Feuchtwangen Dinkelsbühl Rothenburg ob der Tauber Heilsbronn Herrieden Neuendettelsau Wassertrüdingen Bechhofen Windsbach Dietenhofen Leutershausen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank