Finanzamt Diedorf

In Diedorf, einer Gemeinde im Kreis Augsburg des Freistaats Bayern, ist das Finanzamt Augsburg-Land für die steuerlichen Anliegen der Bürger zuständig. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und haben die Möglichkeit, bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer Unterstützung zu erhalten. Das Finanzamt Augsburg-Land informiert zudem über wichtige Fristen, die bei der Abgabe von Steuererklärungen zu beachten sind, und gibt Auskunft über Steuerbescheide und die damit verbundenen Belege. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde oft dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen erhalten, verwenden Sie unseren Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln.

Diedorf im Überblick

Einwohner 10.699 5.217 männlich
5.482 weiblich
Fläche 33,3 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 252

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Augsburg-Land

Adresse

Sieglindenstr. 19
86152 Augsburg

Kontakt

Telefon 0821 506-02
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0821 506-3270

Finanzamtsnummer

9102

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 13.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 0821/506-4410

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

86416, 86420

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Diedorf

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Diedorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Diedorf

Wann hat das Finanzamt Diedorf geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–13:00 Uhr; Di 7:30–13:00 Uhr; Mi 7:30–13:00 Uhr; Do 7:30–13:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Diedorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Sieglindenstr. 19, 86152 Augsburg, telefonisch unter 0821 506-02. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Diedorf zuständig?

Das Amt ist für Diedorf mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Diedorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Diedorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Friedberg Königsbrunn Gersthofen Neusäß Aichach Bobingen Stadtbergen Schwabmünchen Mering Meitingen Kissing Langweid a.Lech

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank