Finanzamt Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow

In der Gemeinde Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow, die ebenfalls im Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg, liegt, ist das Finanzamt Cottbus für sämtliche steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, ist das Finanzamt Cottbus Ihr Ansprechpartner. Hier finden Sie auch Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung und Fragen zur Lohnsteuer. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise die Zuständigkeit Ihres Finanzamtes ändern kann. Um das gewünschte Finanzamt für Ihren neuen Wohnort schnell zu finden, steht Ihnen unser Finanzamt-Finder zur Verfügung. Achten Sie darauf, alle notwendigen Belege fristgerecht einzureichen und sich über relevante Fristen im Klaren zu sein, um eventuelle Komplikationen bei Ihren Steuerbescheiden zu vermeiden. Es ist ratsam, sich frühzeitig um Ihre Steuerangelegenheiten zu kümmern.

Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow im Überblick

Einwohner 934 500 männlich
434 weiblich
Fläche 20,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 64

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Cottbus

Adresse

Vom-Stein-Straße 29
03050 Cottbus

Postfach 10 04 53 , 03004 Cottbus

Kontakt

Telefon 0355 4991-4100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3056

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Cottbus

IBAN: DE13100000000010001561

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

03096

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow

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Grundsteuer A 600%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow

Wie erreiche ich das Finanzamt Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Vom-Stein-Straße 29, 03050 Cottbus, telefonisch unter 0355 4991-4100. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow zuständig?

Das Amt ist für Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank