Finanzamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska

Die Gemeinde Doberschau-Gaußig, auch bekannt als Dobruša-Huska, im Kreis Bautzen im Freistaat Sachsen, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Bautzen. Die Einwohner von Doberschau-Gaußig können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt Bautzen einreichen. Dieses bietet Ihnen nicht nur Unterstützung bei der Einnahme Ihrer Steuererklärung, sondern auch Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Dabei ist es wichtig, die jeweiligen Fristen zu beachten, um Ihre Steuerbescheide rechtzeitig zu erhalten. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Wohnadresse gilt, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Damit sind Sie bestens informiert über Ihre steuerlichen Verpflichtungen.

Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska im Überblick

Einwohner 4.203 2.121 männlich
2.082 weiblich
Fläche 40,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 155

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Bautzen

Adresse

Wendischer Graben 3
02625 Bautzen

Kontakt

Telefon 03591 488-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03591 488-8888

Finanzamtsnummer

3204

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 08.00 – 17.00 Uhr
Mi. 08.00 – 15.30 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Bautzen

IBAN: DE59860000000086001535

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

02692

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Sachsen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska

Wann hat das Finanzamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–15:30 Uhr; Di 8:00–17:00 Uhr; Mi 8:00–15:30 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wendischer Graben 3, 02625 Bautzen, telefonisch unter 03591 488-0 oder per E-Mail an poststelle@fa-bautzen.smf.sachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska zuständig?

Das Amt ist für Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Sachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank