Finanzamt Döbern/Derbno

In der Gemeinde Döbern/Derbno im Kreis Spree-Neiße, Brandenburg, ist das Finanzamt Cottbus zuständig. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, bietet das Finanzamt Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Steuerunterlagen. Darüber hinaus klärt das Finanzamt Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung, sei es zur Lohnsteuer oder zu spezifischen Fristen für die Einreichung von Steuerbescheiden. Es ist wichtig, alle relevanten Belege rechtzeitig einzureichen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann jedoch bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Um schnell und unkompliziert das für Sie zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. Damit können Sie gezielt Informationen und Unterstützung in der Gemeinde Döbern/Derbno erhalten.

Döbern/Derbno im Überblick

Einwohner 3.066 1.463 männlich
1.603 weiblich
Fläche 15,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 64

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Cottbus

Adresse

Vom-Stein-Straße 29
03050 Cottbus

Postfach 10 04 53 , 03004 Cottbus

Kontakt

Telefon 0355 4991-4100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3056

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Cottbus

IBAN: DE13100000000010001561

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

03159

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Döbern/Derbno

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Grundsteuer A 366%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Döbern/Derbno

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Döbern/Derbno

Wie erreiche ich das Finanzamt Döbern/Derbno?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Vom-Stein-Straße 29, 03050 Cottbus, telefonisch unter 0355 4991-4100. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Döbern/Derbno zuständig?

Das Amt ist für Döbern/Derbno mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Döbern/Derbno online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Döbern/Derbno abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank