Finanzamt Dörfles-Esbach

Die Gemeinde Dörfles-Esbach im Kreis Coburg, Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Coburg zugeordnet. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Hier erhalten Sie Informationen über Fristen zur Abgabe der Steuererklärung sowie Unterstützung bei der Klärung Ihrer Fragen zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, alle erforderlichen Belege rechtzeitig einzureichen, um eine zügige Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten sicherzustellen. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des Finanzamts zur Folge hat.

Dörfles-Esbach im Überblick

Einwohner 3.549 1.708 männlich
1.841 weiblich
Fläche 3,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 237

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Coburg

Adresse

Rodacher Straße 4
96450 Coburg

Postfach 1653 , 96406 Coburg

Kontakt

Telefon 09561 646-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09561 646-130

Finanzamtsnummer

9212

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 09561/646-553

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE91700500000004360569

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

96487

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dörfles-Esbach

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Dörfles-Esbach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Dörfles-Esbach

Wann hat das Finanzamt Dörfles-Esbach geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–13:00 Uhr; Di 8:00–13:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–16:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Dörfles-Esbach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Rodacher Straße 4, 96450 Coburg, telefonisch unter 09561 646-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Dörfles-Esbach zuständig?

Das Amt ist für Dörfles-Esbach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dörfles-Esbach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dörfles-Esbach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Coburg Neustadt b.Coburg Rödental Bad Rodach Ebersdorf b.Coburg Weitramsdorf Sonnefeld Lautertal Untersiemau Ahorn Seßlach Meeder

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank