Finanzamt Dormitzer Forst

In der Gemeinde Dormitzer Forst, im Kreis Erlangen-Höchstadt, Freistaat Bayern, sind die Einwohner auf das zuständige Finanzamt angewiesen, welches Ihnen bei der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung behilflich ist. Sollten Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben oder Informationen zu Lohnsteuern benötigen, ist das Finanzamt die erste Anlaufstelle. Wichtig zu wissen ist, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise den zuständigen Finanzamtwechsel zur Folge haben kann. Daher ist es ratsam, sich vor einem Umzug über das zuständige Finanzamt zu informieren. Um herauszufinden, welches Finanzamt für den Wohnort Dormitzer Forst zuständig ist, steht Ihnen unser Finanzamt-Finder zur Verfügung. Hier finden Sie auch wichtige Informationen zu Fristen und den benötigten Steuerbescheiden sowie Belegen, die für Ihre Steuererklärung erforderlich sind.
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Über 500 Finanzämter wachen über die Steuer

In Deutschland gibt es rund 540 Finanzämter, verteilt auf die 16 Bundesländer. Rechnet man Spezialbehörden für Steuerfahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung mit, kommt man auf über 600 Ämter.

Quelle: smartsteuer

Aktuelle Steuertermine für Dormitzer Forst

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Dormitzer Forst

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dormitzer Forst abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank