Finanzamt Dornstetten

Die Stadt Dornstetten im Kreis Freudenstadt, Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Freudenstadt. Hier haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung zu übermitteln und erhalten umfassende Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, sich über Fristen und Anforderungen zur Einreichung von Steuerbescheiden zu informieren, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Bei einem Umzug innerhalb oder außerhalb von Dornstetten kann sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändern, was Sie beachten sollten. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort ermitteln. So stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen und Belege fristgerecht einreichen und Ihre steuerlichen Angelegenheiten ordentlich regeln.

Dornstetten im Überblick

Einwohner 746 368 männlich
378 weiblich
Fläche 3,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Im Schnitt gibt es 1.240 Euro zurück

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Schnitt Geld zurück: Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Erstattung bei 1.240 Euro. Von 15,2 Mio. veranlagten Steuerpflichtigen erhielten 13,2 Mio. eine Rückzahlung – sich erklären lohnt sich also fast immer.

Quelle: Destatis

Freudenstadt

Adresse

Musbacher Str. 33
72250 Freudenstadt

Kontakt

Telefon 07441/560
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07441/561011

Finanzamtsnummer

2842

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE FREUDENSTADT

IBAN: DE59642510600000019565

BIC: SOLADES1FDS

Zuständig für Postleitzahlen

72276, 72277, 72278, 72280

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dornstetten

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 345%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Dornstetten

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Dornstetten

Wie erreiche ich das Finanzamt Dornstetten?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Musbacher Str. 33, 72250 Freudenstadt, telefonisch unter 07441/560. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Dornstetten zuständig?

Das Amt ist für Dornstetten mit 4 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dornstetten online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dornstetten abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Schopfloch Horb am Neckar Grömbach Glatten Bad Rippoldsau-Schapbach Eutingen im Gäu Pfalzgrafenweiler Freudenstadt Alpirsbach Loßburg Waldachtal Empfingen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank