Finanzamt Dresden
Dresden im Überblick
284.642 weiblich
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026
Steuer-ID oder Steuernummer: Was ist Ihnen wichtiger für Ihre Finanzen?
Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit
Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.
Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23 Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23
Dresden-Nord
Adresse
Rabenerstraße 1
01069 Dresden
Finanzamtsnummer
3202
Öffnungszeiten
Servicestelle:
Bankverbindung
DEUTSCHE BUNDESBANK
Kontoinhaber: Finanzamt Dresden-Nord
IBAN: DE16860000000086001533
BIC: MARKDEF1860
Zuständig für Postleitzahlen
Dresden-Süd
Adresse
Rabenerstraße 1
01069 Dresden
Finanzamtsnummer
3203
Öffnungszeiten
Servicestelle:
Bankverbindung
DEUTSCHE BUNDESBANK
Kontoinhaber: Finanzamt Dresden-Süd
IBAN: DE86860000000086001534
BIC: MARKDEF1860
Zuständig für Postleitzahlen
Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dresden
?Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024
Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.
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Aktuelle Steuertermine für Dresden
Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Sachsen sind berücksichtigt.
Häufige Fragen zum Finanzamt Dresden
Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Dresden abgeben?
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Sachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank