Finanzamt Dünfus

In Dünfus, einer kleinen Gemeinde im Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Simmern-Zell für alle steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und finden Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Auch bei Anliegen zur Lohnsteuer und zu Steuerbescheiden steht das Finanzamt beratend zur Seite. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig werden könnte. Um die richtige Behörde zu finden, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Das Finanzamt Simmern-Zell ist darauf spezialisiert, den Einwohnern von Dünfus bei allen steuerlichen Fragen zur Seite zu stehen.

Dünfus im Überblick

Einwohner 5.814 2.912 männlich
2.902 weiblich
Fläche 46,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 276

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Faktencheck: Bezahlt die Sektsteuer „noch immer" die Kaiser-Flotte?

Der populäre Spruch, mit der Sektsteuer werde „bis heute die Kaiser-Flotte bezahlt", ist ein Mythos. Die Flotte gibt es seit über 100 Jahren nicht mehr, die Einnahmen fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt. Die Steuer wurde 1933 sogar auf null gesenkt und erst 1939 wieder aktiviert – ein Lehrstück dafür, dass Steuern, einmal eingeführt, selten wieder verschwinden.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56754

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dünfus

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank