Finanzamt Dürnau

Dürnau, im Kreis Göppingen in Baden-Württemberg, fällt unter das Finanzamt Göppingen. Für die Bürger von Dürnau ist dieses Finanzamt die erste Anlaufstelle, wenn es um die Einreichung der Einkommensteuererklärung und die Klärung steuerlicher Angelegenheiten geht. Auch bei Fragen zur Lohnsteuer und zu den entsprechenden Fristen ist das Finanzamt ein kompetenter Ansprechpartner. Nach Erhalt von Steuerbescheiden ist es wichtig, diese sorgfältig zu prüfen und alle erforderlichen Belege zu archivieren. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um sicherzustellen, dass das für Sie zuständige Finanzamt korrekt ermittelt wird. Beachten Sie zudem, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird.

Dürnau im Überblick

Einwohner 17 7 männlich
10 weiblich
Fläche 2,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Eine Steuer nur im Rotlichtmilieu: das „Düsseldorfer Verfahren"

Beim „Düsseldorfer Verfahren" zieht der Bordellbetreiber von selbstständigen Sexarbeiterinnen pro Anwesenheitstag eine pauschale Steuervorauszahlung (regional meist 20–30 Euro) ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Diese Praxis gibt es seit 1966, ausschließlich in Deutschland – und bis heute ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Quelle: Wikipedia – Düsseldorfer Verfahren

Göppingen

Adresse

Gartenstr. 42
73033 Göppingen

Postfach 420 , 73004 Göppingen

Kontakt

Telefon 07161/9703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07161/9703-2935

Finanzamtsnummer

2863

Öffnungszeiten

Service Center siehe Homepage :

Hinweis

Verwaltung der Wohnungsbauprämie für alle Finanzämter in Baden-Württemberg

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE05600000000061101503

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

73105

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dürnau

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank