Finanzamt Dürrhennersdorf

In der Gemeinde Dürrhennersdorf, gelegen im Kreis Görlitz im Freistaat Sachsen, ist das Finanzamt Löbau zuständig. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts zur Verfügung, um Ihnen in allen Belangen zur steuerlichen Veranlagung beratend zur Seite zu stehen. Achten Sie darauf, alle notwendigen Belege fristgerecht einzureichen, um Ihre Steuererklärung zügig bearbeiten zu lassen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann bedeuten, dass die Zuständigkeit für Ihr Finanzamt wechselt. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu ermitteln. Das Finanzamt Löbau unterstützt Sie auch bei Fragen zur Lohnsteuer und sorgt dafür, dass Sie über alle notwendigen Fristen informiert sind.

Dürrhennersdorf im Überblick

Einwohner 820 406 männlich
414 weiblich
Fläche 10,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 156

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Fast eine Billion Euro Steuern in einem Jahr

2024 nahm der deutsche Staat rund 947,7 Milliarden Euro an Steuern ein – ein Plus von 32 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 weist die amtliche Statistik bereits rund 990 Milliarden Euro aus, die Schwelle zur Steuer-Billion rückt näher.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen

Löbau

Adresse

Georgewitzer Str. 40
02708 Löbau

Postfach 1165 , 02701 Löbau

Kontakt

Telefon 03585 455-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03585 455-100

Finanzamtsnummer

3208

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 08.00 – 18.00 Uhr
Mi. 08.00 – 15.30 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Löbau

IBAN: DE48860000000086001539

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

02708

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dürrhennersdorf

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Grundsteuer A 315%
Grundsteuer B 425%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank