Finanzamt Durlangen

Durlangen, im Ostalbkreis in Baden-Württemberg gelegen, ist dem Finanzamt Schwäbisch Gmünd zugeordnet. Als Einwohner von Durlangen können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei Ihrem Finanzamt einreichen. Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd steht Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer hilfreich zur Seite. Achten Sie auf die notwendigen Fristen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Wenn Sie innerhalb oder über die Grenzen der Gemeinde umziehen, kann sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Nutzen Sie dazu unseren Finanzamt-Finder, um schnell das zuständige Finanzamt nach einem Umzug zu finden. Darüber hinaus ist das Finanzamt Schwäbisch Gmünd gerne bereit, Ihnen bei Steuerbescheiden und der Einreichung von Belegen zu assistieren.

Durlangen im Überblick

Einwohner 249 124 männlich
125 weiblich
Fläche 4,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Schwäbisch Gmünd

Adresse

Augustinerstr. 6
73525 Schwäbisch Gmünd

Kontakt

Telefon 07171 602-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07171 602-266

Finanzamtsnummer

2883

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE66630000000061401501

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

73565, 73568

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Durlangen

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 355%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank