Finanzamt Ebelsbach

In der Gemeinde Ebelsbach, die zum Kreis Haßberge im Freistaat Bayern gehört, ist das Finanzamt Zeil am Main mit der Außenstelle Ebern für steuerliche Angelegenheiten zuständig. Bewohner von Ebelsbach können ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen oder sich zu Fragen bezüglich ihrer steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Es ist wichtig zu beachten, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg ein anderes Finanzamt zuständig werden könnte. Das Finanzamt hilft Ihnen nicht nur bei der Steuererklärung, sondern auch bei Fragen zu Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden. Um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion. So erhalten Sie schnell und einfach die Informationen, die Sie benötigen.

Ebelsbach im Überblick

Einwohner 3.802 1.898 männlich
1.904 weiblich
Fläche 25,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Zeil am Main mit Außenstelle Ebern

Adresse

Obere Torstr. 9
97475 Zeil

Postfach 1160 , 97470 Zeil

Kontakt

Telefon 09524 824-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09524 824-100

Finanzamtsnummer

9259

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 07.00 – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360593

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97500

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ebelsbach

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Grundsteuer A 375%
Grundsteuer B 375%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank