Finanzamt Ebersbach-Neugersdorf

Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf im Kreis Görlitz, Freistaat Sachsen, ist dem Finanzamt Löbau zugeordnet. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert einreichen und erhalten wertvolle Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es empfiehlt sich, alle Belege und Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten, um Fristen einzuhalten und zeitnah einen Steuerbescheid zu erhalten. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg wird möglicherweise ein neues Finanzamt zuständig, was Sie beachten sollten. Auf unserer Website steht Ihnen der Finanzamt-Finder zur Verfügung, um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt Ihnen in Zukunft zur Verfügung steht. Das Finanzamt Löbau steht Ihnen auch bei Fragen zur Lohnsteuer hilfreich zur Seite.

Ebersbach-Neugersdorf im Überblick

Einwohner 10.937 5.266 männlich
5.671 weiblich
Fläche 20,5 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 156

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Eine Steuer nur im Rotlichtmilieu: das „Düsseldorfer Verfahren"

Beim „Düsseldorfer Verfahren" zieht der Bordellbetreiber von selbstständigen Sexarbeiterinnen pro Anwesenheitstag eine pauschale Steuervorauszahlung (regional meist 20–30 Euro) ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Diese Praxis gibt es seit 1966, ausschließlich in Deutschland – und bis heute ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Quelle: Wikipedia – Düsseldorfer Verfahren

Löbau

Adresse

Georgewitzer Str. 40
02708 Löbau

Postfach 1165 , 02701 Löbau

Kontakt

Telefon 03585 455-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03585 455-100

Finanzamtsnummer

3208

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 08.00 – 18.00 Uhr
Mi. 08.00 – 15.30 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Löbau

IBAN: DE48860000000086001539

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

02724, 02725, 02727, 02730

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ebersbach-Neugersdorf

?
Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 440%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Ebersbach-Neugersdorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Sachsen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Ebersbach-Neugersdorf

Wann hat das Finanzamt Ebersbach-Neugersdorf geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–15:30 Uhr; Di 8:00–18:00 Uhr; Mi 8:00–15:30 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Ebersbach-Neugersdorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Georgewitzer Str. 40, 02708 Löbau, telefonisch unter 03585 455-0 oder per E-Mail an poststelle@fa-loebau.smf.sachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Ebersbach-Neugersdorf zuständig?

Das Amt ist für Ebersbach-Neugersdorf mit 4 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Ebersbach-Neugersdorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Ebersbach-Neugersdorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Sachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Zittau Löbau Kottmar Herrnhut Großschönau Oderwitz Olbersdorf Seifhennersdorf Mittelherwigsdorf Leutersdorf Bernstadt a. d. Eigen Neusalza-Spremberg

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank