Finanzamt Eckersweiler

Eckersweiler, eine Gemeinde im Kreis Birkenfeld in Rheinland-Pfalz, gehört zum Bereich des Finanzamts Idar-Oberstein. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Themen wie Lohnsteuer, Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung, Steuerbescheide oder das Einreichen von Belegen geht. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge hat. Um sicherzustellen, dass Sie bei den korrekten Stellen nachfragen, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion verwenden. So haben Sie immer den Überblick über Ihre steuerlichen Verpflichtungen.

Eckersweiler im Überblick

Einwohner 64.416 31.403 männlich
33.013 weiblich
Fläche 113,8 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 269

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Idar-Oberstein

Adresse

Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein

Postfach 12 22 40 , 55714 Idar-Oberstein

Kontakt

Telefon 06781/680
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06781/6818333

Finanzamtsnummer

2709

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55777

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Eckersweiler

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Eckersweiler

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Eckersweiler

Wann hat das Finanzamt Eckersweiler geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Eckersweiler?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Hauptstraße 199, 55743 Idar-Oberstein, telefonisch unter 06781/680 oder per E-Mail an Poststelle@fa-io.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Eckersweiler zuständig?

Das Amt ist für Eckersweiler mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Eckersweiler online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Eckersweiler abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Weiden Hattgenstein Vollmersbach Gollenberg Hahnweiler Sonnenberg-Winnenberg Heimbach Hellertshausen Hausen Ruschberg Rimsberg Horbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank