Finanzamt Ehingen (Donau)

In der Stadt Ehingen (Donau) im Alb-Donau-Kreis, Bundesland Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Ehingen zuständig. Wenn Sie in Ehingen wohnen, können Sie hier Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärungen sollten Sie immer im Blick haben, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei Unsicherheiten bezüglich Ihrer Steuerbescheide oder einzureichenden Belege hilft Ihnen das Finanzamt Ehingen gerne weiter. Wenn Sie einen Umzug planen, denken Sie daran, dass sich Ihre Steuerveranlagung ändern kann, wenn Sie über die Grenzen von Ehingen hinaus ziehen. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen dabei, schnell das zuständige Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zu finden.

Ehingen (Donau) im Überblick

Einwohner 7.648 3.747 männlich
3.901 weiblich
Fläche 10,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 206

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Ehingen

Adresse

Hehlestr. 19
89584 Ehingen

Kontakt

Telefon 07391/5080
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07391/508260

Finanzamtsnummer

2858

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE56630000000063001502

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89571, 89572, 89573, 89574, 89575, 89580, 89582, 89584

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ehingen (Donau)

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank