Finanzamt Elchesheim-Illingen

In Elchesheim-Illingen, einer Gemeinde im Kreis Rastatt in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Rastatt zuständig. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten sowohl persönliche als auch telefonische Beratung zu steuerlichen Belangen. Bei Fragen zur Lohnsteuer oder zur steuerlichen Veranlagung stehen die Mitarbeiter des Finanzamts zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Belege rechtzeitig einzureichen, um Fristen zu wahren. Wer plant, über die Gemeindegrenzen hinweg umzuziehen, sollte sich bewusst sein, dass ein anderes Finanzamt für die steuerlichen Angelegenheiten zuständig sein könnte. Nutzen Sie daher unseren hilfreichen Finanzamt-Finder, um das für Sie relevante Finanzamt zu finden. Das Finanzamt Rastatt ist Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen in Elchesheim-Illingen.

Elchesheim-Illingen im Überblick

Einwohner 1.087 539 männlich
548 weiblich
Fläche 7,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 202

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Rastatt

Adresse

An der Ludwigfeste 3
76437 Rastatt

Postfach 1465 , 76404 Rastatt

Kontakt

Telefon 07222/9780
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07222/978330

Finanzamtsnummer

2839

Öffnungszeiten

siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE68600501017415500325

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

76477

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Elchesheim-Illingen

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Elchesheim-Illingen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Elchesheim-Illingen

Wie erreiche ich das Finanzamt Elchesheim-Illingen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse An der Ludwigfeste 3, 76437 Rastatt, telefonisch unter 07222/9780. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Elchesheim-Illingen zuständig?

Das Amt ist für Elchesheim-Illingen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Elchesheim-Illingen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Elchesheim-Illingen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Kuppenheim Au am Rhein Forbach Bischweier Rastatt Steinmauern Gaggenau Durmersheim Hügelsheim Ötigheim Weisenbach Bietigheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank