Finanzamt Elsenfeld

Elsenfeld, M, befindet sich im Kreis Miltenberg im Freistaat Bayern und ist dem Finanzamt Obernburg am Main mit Außenstelle Amorbach zugeordnet. Wenn Sie in Elsenfeld wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist es wichtig, sich über die steuerlichen Veranlagungen zu informieren. Das Finanzamt steht Ihnen bei Fragen zur Lohnsteuer und den entsprechenden Steuerbescheiden zur Verfügung. Überprüfen Sie die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuerunterlagen, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden und alle notwendigen Informationen für Ihre Steuererklärung in Elsenfeld zu bekommen.

Elsenfeld im Überblick

Einwohner 9.225 4.639 männlich
4.586 weiblich
Fläche 24,4 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 248

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Obernburg am Main mit Außenstelle Amorbach

Adresse

Römerstr. 91
63785 Obernburg am Main

Postfach 1160 , 63912 Obernburg am Main

Kontakt

Telefon 09373 202-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09373 202-100

Finanzamtsnummer

9202

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE BAD KISSINGEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE09793510100000010009

BIC: BYLADEM1KIS

Zuständig für Postleitzahlen

63815, 63816, 63820

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Elsenfeld

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Elsenfeld

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Elsenfeld

Wann hat das Finanzamt Elsenfeld geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Elsenfeld?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Römerstr. 91, 63785 Obernburg am Main, telefonisch unter 09373 202-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Elsenfeld zuständig?

Das Amt ist für Elsenfeld mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Elsenfeld online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Elsenfeld abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Erlenbach a.Main Miltenberg Obernburg a.Main Sulzbach a.Main Klingenberg a.Main Kleinwallstadt Großheubach Mömlingen Wörth a.Main Niedernberg Leidersbach Großwallstadt

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank