Finanzamt Emskirchen

In der Gemeinde Emskirchen im Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, im Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Mittelfranken-West (252) zuständig (bis 31.12.2025 FA Uffenheim). Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung bequem einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Ein rechtzeitiger Zugriff auf Informationen zu Fristen und Steuerbescheiden ist wichtig, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Damit Sie das richtige Finanzamt finden, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion. Emskirchen bietet seinen Bürgern die Möglichkeit, sich umfassend über Lohnsteuer und steuerliche Belange zu informieren. Für alle Anliegen rund um die Steuererklärung stehen die Mitarbeiter des Finanzamts jederzeit bereit, um Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Emskirchen im Überblick

Einwohner 5.854 2.995 männlich
2.859 weiblich
Fläche 67,3 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 242

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Faktencheck: Bezahlt die Sektsteuer „noch immer" die Kaiser-Flotte?

Der populäre Spruch, mit der Sektsteuer werde „bis heute die Kaiser-Flotte bezahlt", ist ein Mythos. Die Flotte gibt es seit über 100 Jahren nicht mehr, die Einnahmen fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt. Die Steuer wurde 1933 sogar auf null gesenkt und erst 1939 wieder aktiviert – ein Lehrstück dafür, dass Steuern, einmal eingeführt, selten wieder verschwinden.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Mittelfranken-West (252) (bis 31.12.2025 FA Uffenheim)

Adresse

Schloßplatz 7
97215 Uffenheim

Postfach 1240 , 97211 Uffenheim

Kontakt

Telefon 09842 200-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09842 200-3345

Finanzamtsnummer

9252

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Für Sie zuständig sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-West.

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 09842/200-3142

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE48700500000004360470

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

91444, 91445, 91448, 91489

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Emskirchen

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Grundsteuer A 385%
Grundsteuer B 385%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Emskirchen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Emskirchen

Wann hat das Finanzamt Emskirchen geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–13:00 Uhr; Di 8:00–13:00 Uhr; Mi 8:00–13:00 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Emskirchen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim, telefonisch unter 09842 200-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Emskirchen zuständig?

Das Amt ist für Emskirchen mit 4 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Emskirchen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Emskirchen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Neustadt a.d.Aisch Bad Windsheim Uffenheim Markt Erlbach Scheinfeld Diespeck Burgbernheim Uehlfeld Burghaslach Gerhardshofen Obernzenn Sugenheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank