Finanzamt Farnstädt

Farnstädt ist eine Gemeinde im Saalekreis in Sachsen-Anhalt und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Merseburg. Die Einwohner von Farnstädt haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung bequem beim Finanzamt Merseburg einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können Sie sich ebenfalls an die Experten dort wenden. Es ist wichtig, die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu beachten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, kann sich auch die zuständige Finanzbehörde ändern, was Sie unbedingt im Hinterkopf behalten sollten. Nutzen Sie daher unsere Finanzamt-Finder-Funktion, um jederzeit die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Fragen in Erfahrung zu bringen. Damit sind Sie gut gerüstet und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient regeln.

Farnstädt im Überblick

Einwohner 1.443 743 männlich
700 weiblich
Fläche 27,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 73

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Merseburg

Adresse

Bahnhofstraße 10
06217 Merseburg

Postfach 13 51 , 06203 Merseburg

Kontakt

Telefon 03461 8224-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03461 8224-4600

Finanzamtsnummer

3112

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Merseburg

IBAN: DE22810000000080001509

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

06279

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Farnstädt

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Farnstädt

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Sachsen-Anhalt sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Farnstädt

Wann hat das Finanzamt Farnstädt geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Farnstädt?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Bahnhofstraße 10, 06217 Merseburg, telefonisch unter 03461 8224-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Farnstädt zuständig?

Das Amt ist für Farnstädt mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Farnstädt online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Farnstädt abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Sachsen-Anhalt, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Merseburg Leuna Bad Dürrenberg Schkopau Braunsbedra Querfurt Bad Lauchstädt Mücheln (Geiseltal) Obhausen Steigra Schraplau Barnstädt

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank