Finanzamt Finsterwalde

Die Stadt Finsterwalde im Kreis Elbe-Elster, Brandenburg, wird vom Finanzamt Calau betreut. Als Einwohner dieser Stadt haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt online oder auch in schriftlicher Form bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt steht Ihnen bei Fragen zur Lohnsteuer oder zur allgemeinen steuerlichen Veranlagung zur Seite. Es ist wichtig, die entsprechenden Fristen für die Einreichung von Steuerbescheiden und Belegen im Auge zu behalten, damit Ihnen keine Vorteile entgehen. Über unsere Finanzamt-Suchfunktion können Sie einfach überprüfen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug innerhalb oder außerhalb von Finsterwalde Auswirkungen auf Ihre steuerliche Zuständigkeit haben kann. Informieren Sie sich rechtzeitig, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.

Finsterwalde im Überblick

Einwohner 15.496 7.404 männlich
8.092 weiblich
Fläche 77,5 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 65

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Calau

Adresse

Springteichallee 25
03205 Calau

Postfach 11 71 , 03201 Calau

Kontakt

Telefon 03541 83-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3057

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Calau

IBAN: DE83100000000010001562

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

03231, 03232, 03238

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Finsterwalde

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Finsterwalde

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Finsterwalde

Wie erreiche ich das Finanzamt Finsterwalde?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Springteichallee 25, 03205 Calau, telefonisch unter 03541 83-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Finsterwalde zuständig?

Das Amt ist für Finsterwalde mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Finsterwalde online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Finsterwalde abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank