Finanzamt Gadebusch

Die Stadt Gadebusch im Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern, ist dem Finanzamt Schwerin zugeordnet. Wenn Sie dort wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Das Finanzamt steht Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer zur Seite. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus den Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Das Finanzamt Schwerin informiert Sie über Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung sowie über Steuerbescheide und notwendige Belege. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Damit stellen Sie sicher, dass Sie alle steuerlichen Angelegenheiten fristgerecht und korrekt erledigen.

Gadebusch im Überblick

Einwohner 5.087 2.469 männlich
2.618 weiblich
Fläche 47,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 12

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Über 500 Finanzämter wachen über die Steuer

In Deutschland gibt es rund 540 Finanzämter, verteilt auf die 16 Bundesländer. Rechnet man Spezialbehörden für Steuerfahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung mit, kommt man auf über 600 Ämter.

Quelle: smartsteuer

Schwerin

Adresse

Johannes-Stelling-Str. 9
19053 Schwerin

Postfach 160131 , 19091 Schwerin

Kontakt

Telefon 0385 588-42000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0385 588-42300

Finanzamtsnummer

4090

Öffnungszeiten

Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) in Schwerin:

Mo. 09.00 – 12.00 Uhr
Di. 09.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09.00 – 12.00 Uhr
Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) in Parchim, Putlitzer Straße 25 :

Mo. geschlossen
Di. 09.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09.00 – 12.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Erreichbarkeitszeiten Zentrale Telefon-Servicestelle (T-ZIA): Mo: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Di: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Mi: 09:00-12:00 Do: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Fr: 09:00-12:00

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Schwerin

IBAN: DE70130000000014001502

BIC: MARKDEF1130

Zuständig für Postleitzahlen

19205

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gadebusch

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Grundsteuer A 334%
Grundsteuer B 427%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Gadebusch

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Mecklenburg-Vorpommern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Gadebusch

Wann hat das Finanzamt Gadebusch geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 9:00–12:00 Uhr; Di 9:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr; Do 9:00–12:00 Uhr; Fr 9:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Gadebusch?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Johannes-Stelling-Str. 9, 19053 Schwerin, telefonisch unter 0385 588-42000 oder per E-Mail an poststelle@finanzamt-schwerin.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Gadebusch zuständig?

Das Amt ist für Gadebusch mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Gadebusch online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Gadebusch abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Schwerin Parchim Plau am See Lübz Crivitz Rehna Plate Goldberg Banzkow Leezen Dobin am See Pinnow

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank