Finanzamt Gaimersheim

In der Gemeinde Gaimersheim im Kreis Eichstätt, im Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Eichstätt für die steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die Mitarbeiter des Finanzamtes wenden. Es ist wichtig, alle relevanten Belege und Unterlagen rechtzeitig einzureichen, um Fristen einzuhalten und einen zügigen Bescheid zu erhalten. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann jedoch dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort gilt. In Gaimersheim stehen Ihnen zahlreiche Informationen zur Lohnsteuer zur Verfügung, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung helfen können. Die kompetente Unterstützung des Finanzamtes Eichstätt steht Ihnen zur Verfügung, damit Sie alle steuerlichen Aspekte korrekt und vollständig abwickeln können.

Gaimersheim im Überblick

Einwohner 12.468 6.250 männlich
6.218 weiblich
Fläche 28,2 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 215

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Eichstätt

Adresse

Residenzplatz 8
85072 Eichstätt

Postfach 1163 , 85065 Eichstätt

Kontakt

Telefon 08421 6007-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08421 6007-400

Finanzamtsnummer

9171

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 11.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE24700000000072101505

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

85080

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gaimersheim

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 250%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Gaimersheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Gaimersheim

Wann hat das Finanzamt Gaimersheim geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 7:30–17:00 Uhr; Fr 8:00–11:30 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Gaimersheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Residenzplatz 8, 85072 Eichstätt, telefonisch unter 08421 6007-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Gaimersheim zuständig?

Das Amt ist für Gaimersheim mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Gaimersheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Gaimersheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Eichstätt Beilngries Kösching Großmehring Altmannstein Kipfenberg Wettstetten Denkendorf Lenting Pförring Stammham Buxheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank