Finanzamt Gerabronn

Die Stadt Gerabronn im Kreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim zugeordnet. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen rund um die steuerliche Veranlagung beraten lassen. Das Finanzamt unterstützt die Bürger in Gerabronn bei der Klärung von Lohnsteuerfragen und gibt Ihnen die wichtigen Fristen für die Einreichung Ihrer Unterlagen bekannt. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Um verlässlich herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim steht Ihnen für alle Rückfragen zu Steuerbescheiden und Belegen zur Verfügung. Profitieren Sie von den Services des Finanzamts und sorgen Sie für eine reibungslose steuerliche Abwicklung.

Gerabronn im Überblick

Einwohner 132 69 männlich
63 weiblich
Fläche 2,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim

Adresse

Bahnhofstr. 25
74523 Schwäbisch Hall

Postfach 100260 , 74502 Schwäbisch Hall

Kontakt

Telefon 07951 401-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07951 401-1500

Finanzamtsnummer

2857

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Service Center (ZIA) für die Außenstelle Crailsheim in der Schillerstr. 1

Bankverbindung

SPARKASSE SCHWAEBISCH HALL-CRAILSHEIM

IBAN: DE22622500300005070011

BIC: SOLADES1SHA

Zuständig für Postleitzahlen

74580, 74582, 74585

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gerabronn

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Gerabronn

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Gerabronn

Wie erreiche ich das Finanzamt Gerabronn?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Bahnhofstr. 25, 74523 Schwäbisch Hall, telefonisch unter 07951 401-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Gerabronn zuständig?

Das Amt ist für Gerabronn mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Gerabronn online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Gerabronn abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Langenburg Fichtenau Blaufelden Rot am See Schrozberg Stimpfach Kirchberg an der Jagst Frankenhardt Wallhausen Satteldorf Kreßberg Crailsheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank