Finanzamt Gingen an der Fils

In der Gemeinde Gingen an der Fils, die zum Kreis Göppingen in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Göppingen, Außenstelle Geislingen, zuständig. Als Bürger dieser Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Fragen zur Lohnsteuer oder zur steuerlichen Veranlagung lassen sich hier ebenfalls klären. Es ist wichtig, die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen im Auge zu behalten, um rechtzeitig alle notwendigen Informationen bereitzustellen. Sollten Sie in eine andere Gemeinde umziehen, könnte sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. Die Außenstelle Geislingen ist stets bereit, Ihnen bei der Klärung von Steuerbescheiden und der Handhabung von Belegen zu helfen, damit Sie gut informiert und vorbereitet sind.

Gingen an der Fils im Überblick

Einwohner 190 97 männlich
93 weiblich
Fläche 7,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Göppingen Außenstelle Geislingen

Adresse

Gartenstr. 42
73033 Göppingen

Postfach 420 , 73004 Göppingen

Kontakt

Telefon 07161/9703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07161/9703-2935

Finanzamtsnummer

2862

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE05600000000061101503

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

73330, 73331, 73333

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gingen an der Fils

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Gingen an der Fils

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Gingen an der Fils

Wie erreiche ich das Finanzamt Gingen an der Fils?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Gartenstr. 42, 73033 Göppingen, telefonisch unter 07161/9703-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Gingen an der Fils zuständig?

Das Amt ist für Gingen an der Fils mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Gingen an der Fils online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Gingen an der Fils abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Deggingen Mühlhausen im Täle Böhmenkirch Donzdorf Hohenstadt Bad Überkingen Bad Ditzenbach Kuchen Lauterstein Geislingen an der Steige Gruibingen Drackenstein

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank