Finanzamt Glan-Münchweiler

Die Gemeinde Glan-Münchweiler im Kreis Kusel, Rheinland-Pfalz, hat das Finanzamt Kusel-Landstuhl als zuständige Behörde für steuerliche Angelegenheiten. Hier können Sie nicht nur Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, sondern auch Fragen zur steuerlichen Veranlagung stellen. Das Finanzamt unterstützt Sie ebenso bei der Klärung von Lohnsteuerfragen und der Einhaltung von Abgabefristen. Ein Steuerbescheid kann bei Unklarheiten nach Rücksprache mit dem Finanzamt besser nachvollzogen werden. Um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. Sollte sich Ihr Wohnort durch einen Umzug ändern, könnte auch ein anderer Standort für Ihr zuständiges Finanzamt relevant sein. Halten Sie sich daher stets über diese Informationen auf dem Laufenden.

Glan-Münchweiler im Überblick

Einwohner 719 363 männlich
356 weiblich
Fläche 4,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Über 500 Finanzämter wachen über die Steuer

In Deutschland gibt es rund 540 Finanzämter, verteilt auf die 16 Bundesländer. Rechnet man Spezialbehörden für Steuerfahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung mit, kommt man auf über 600 Ämter.

Quelle: smartsteuer

Kusel-Landstuhl

Adresse

Trierer Str. 46
66869 Kusel

Postfach 1251 , 66864 Kusel

Kontakt

Telefon 06381/99670
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06381/996721060

Finanzamtsnummer

2723

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

66905, 66907

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Glan-Münchweiler

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Glan-Münchweiler

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Glan-Münchweiler

Wann hat das Finanzamt Glan-Münchweiler geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Glan-Münchweiler?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Trierer Str. 46, 66869 Kusel, telefonisch unter 06381/99670 oder per E-Mail an Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Glan-Münchweiler zuständig?

Das Amt ist für Glan-Münchweiler mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Glan-Münchweiler online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Glan-Münchweiler abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Adenbach Wolfstein Dunzweiler Ehweiler Niedermohr Waldmohr Oberweiler im Tal Reipoltskirchen Ruthweiler Wiesweiler Weilerbach Buborn

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank