Finanzamt Gönnheim

Die Gemeinde Gönnheim im Kreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Neustadt zugeordnet. Hier können die Bewohner ihre Einkommensteuererklärungen direkt beim Finanzamt Neustadt einreichen. Dieses Amt unterstützt Sie auch bei Anliegen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und vielen weiteren steuerlichen Themen. Es ist ratsam, die Abgabefristen im Auge zu behalten und die notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde könnten sich auch die zuständigen Finanzbehörden ändern. Um sicherzustellen, dass Sie immer die richtige Anlaufstelle haben, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln. Für Gönnheim bleibt das Finanzamt Neustadt die zentrale Behörde für Ihre steuerlichen Belange.

Gönnheim im Überblick

Einwohner 860 432 männlich
428 weiblich
Fläche 13,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Neustadt

Adresse

Konrad-Adenauer-Str. 26
67433 Neustadt

Postfach 100 465 , 67404 Neustadt

Kontakt

Telefon 06321/9300
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06321/93028600

Finanzamtsnummer

2731

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67161

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gönnheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 495%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Gönnheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Gönnheim

Wann hat das Finanzamt Gönnheim geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Gönnheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Konrad-Adenauer-Str. 26, 67433 Neustadt, telefonisch unter 06321/9300 oder per E-Mail an Poststelle@fa-nw.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Gönnheim zuständig?

Das Amt ist für Gönnheim mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Gönnheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Gönnheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank