Finanzamt Goldbach

Die Gemeinde Goldbach im Kreis Aschaffenburg, Freistaat Bayern, hat das Finanzamt Aschaffenburg als zuständige Behörde. Einwohner von Goldbach können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten fachliche Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, sich über die Fristen zur Einreichung von Unterlagen im Klaren zu sein, um mögliche Verzögerungen oder Strafen zu vermeiden. Sollten Sie umziehen, insbesondere über die Grenze von Goldbach hinaus, könnte sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Nutzen Sie dafür unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert die Information zu Ihrem neuen zuständigen Finanzamt zu erhalten. Das Finanzamt Aschaffenburg steht Ihnen zudem bei Fragen zu Steuerbescheiden und Lohnsteuer hilfreich zur Seite. Zögern Sie nicht, die Angebote und Ressourcen des Finanzamtes zu nutzen, um Ihre steuerlichen Anliegen zeitnah zu klären.

Goldbach im Überblick

Einwohner 9.857 4.911 männlich
4.946 weiblich
Fläche 11,0 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 246

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Aschaffenburg

Adresse

Auhofstr. 13
63741 Aschaffenburg

Postfach 100745 , 63705 Aschaffenburg

Kontakt

Telefon 06021 492-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06021 492-1000

Finanzamtsnummer

9204

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.30 – 13.00 Uhr
Di. 08.30 – 13.00 Uhr
Mi. 08.30 – 13.00 Uhr
Do. 08.30 – 17.00 Uhr
Fr. 08.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32790000000079301501

BIC: MARKDEF1790

Zuständig für Postleitzahlen

63769, 63770, 63773

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Goldbach

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Goldbach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Goldbach

Wann hat das Finanzamt Goldbach geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:30–13:00 Uhr; Di 8:30–13:00 Uhr; Mi 8:30–13:00 Uhr; Do 8:30–17:00 Uhr; Fr 8:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Goldbach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Auhofstr. 13, 63741 Aschaffenburg, telefonisch unter 06021 492-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Goldbach zuständig?

Das Amt ist für Goldbach mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Goldbach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Goldbach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Aschaffenburg Alzenau Großostheim Hösbach Mömbris Mainaschaff Kahl a.Main Kleinostheim Haibach Stockstadt a.Main Karlstein a.Main Bessenbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank