Finanzamt Grettstadt

In der Gemeinde Grettstadt, die im Kreis Schweinfurt des Freistaates Bayern liegt, sind die Bürger dem Finanzamt Schweinfurt zugeordnet. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, dann steht Ihnen das Finanzamt gerne beratend zur Seite. Auch Informationen zur Lohnsteuer sowie die korrekte Einreichung von Steuerbescheiden sind Teil des Services, den das Finanzamt bietet. Achten Sie darauf, fristgerecht alle notwendigen Belege einzureichen, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann bedeuten, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell die für Ihren Wohnort zuständige Behörde zu identifizieren. Das Finanzamt Schweinfurt ist somit Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen Angelegenheiten in Grettstadt.

Grettstadt im Überblick

Einwohner 4.251 2.173 männlich
2.078 weiblich
Fläche 34,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 249

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Schweinfurt

Adresse

Schrammstr. 3
97421 Schweinfurt

Kontakt

Telefon 09721 2911-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09721 2911-5070

Finanzamtsnummer

9249

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 09721/2911-5566

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360593

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97508

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grettstadt

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Grettstadt

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Grettstadt

Wann hat das Finanzamt Grettstadt geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Grettstadt?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schrammstr. 3, 97421 Schweinfurt, telefonisch unter 09721 2911-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Grettstadt zuständig?

Das Amt ist für Grettstadt mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Grettstadt online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Grettstadt abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Schweinfurt Werneck Niederwerrn Schonungen Dittelbrunn Gerolzhofen Gochsheim Kolitzheim Bergrheinfeld Röthlein Poppenhausen Sennfeld

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank